Neue Vorschriften für E-Bikes

Ab 1. April 2022 gilt eine generelle Tagfahrlichtpflicht für alle E-Bike-Fahrenden und ab 1. April 2024 eine Tachopflicht für schnelle E-Bikes (bis 45 km/h). Dies auf allen öffentlichen Strassen, Wegen und Trails. Weiterhin ist das (Tag-)Fahrlicht an E-Bikes in der Schweiz nicht typengenehmigungspflichtig. Beim (Tag-) Fahrlicht werden auch Aufsteck-Akkuleuchten akzeptiert, die sich (als Diebstahlschutz und zum Nachladen) entfernen lassen. Das Licht darf nicht blinken und blenden und sollte auf 100 Meter sichtbar sein. Bezüglich Lichtstärke gibt es keine näher Definition. Die Geschwindigkeitsanzeige an schnellen E-Bikes muss nicht geeicht sein. Sie sollte aber mindestens die tatsächliche Geschwindigkeit anzeigen und darf nicht mehr als 10 Prozent plus 4 km/h über die tatsächliche Geschwindigkeit abweichen.